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Das Zwischenzeugnis: Das sollten Sie dabei beachten

Das Zwischenzeugnis ist als vorläufiges Arbeitszeugnis gerade in der jetzigen Zeit nicht ganz unwichtig. Allerdings gelten andere Regelungen, als bei einem normalen Arbeitszeugnis. Wir klären auf, was ein Zwischenzeugnis ist, wann es wichtig ist, worauf man achten sollte und wie man es beim Arbeitgeber beantragen kann.

Als Zwischenzeugnis wird eine Leistungsbeurteilung vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses bezeichnet. Im Normalfall erhält man das reguläre Arbeitszeugnis ja es erst mit der Beendigung des. Hier werden dann alle Leistungen aufgelistet und bewertet. Ein Zwischenzeugnis hingegen kann auch während eines laufenden Arbeitsverhältnisses angefordert werden und ist damit ein vorläufiges Arbeitszeugnis.

Eine Frage gibt vieles preis

Dennoch ist Vorsicht geboten, denn bei vielen Arbeitgebern schrillen logischerweise die Alarmglocken, sobald der Mitarbeiter ein Zwischenzeugnis verlangt. Einer der häufigsten Gründe, warum ein Zwischenzeugnis ausgestellt werden soll, ist ein gewünschter vorzeitiger Jobwechsel. Für die Bewerbung bei einer neuen Stelle wird selbstverständlich ein Arbeitszeugnis verlangt, befindet man sich jedoch in ungekündigter Position kann es eben nur ein Zwischenzeugnis geben.

Allerdings können auch andere Gründe für ein Zwischenzeugnis vorliegen. Zum Beispiel, wenn man innerhalb des Unternehmens in eine andere Abteilung gewechselt hat oder wenn man einen neuen Vorgesetzten bekommt und Angst hat, dass bisherige Leistungen auf einem möglichen Abschlusszeugnis nicht ausreichend gewürdigt werden. Ebenso wenn man bereits einige Zeit im Unternehmen verweilt und bisher noch keine Leistungsbeurteilung bekommen hat, könnte ein Zwischenzeugnis beantragt werden.

Hat man einen gesetzlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis? Nein!

Arbeitnehmer haben zwar einen gesetzlichen Anspruch auf ein Abschlusszeugnis. Auf ein Zwischenzeugnis rtrifft dies jedoch nicht zu. Wenn man ein Zwischenzeugnis haben möchte, muss man einen triftigen Grund beim Arbeitgeber nennen können, warum das Zeugnis benötigt wird. 

Bei Vorgesetztenwechsel, langer Betriebszugehörigkeit und internem Jobwechsel wird der Antrag folgerichtig sinnvoll und wird meistens angenommen. Schwierig wird es allerdings, wenn man sich für einen neuen Job bewerben möchte, sich bei den bestehenden Arbeitsbedingungen aber nichts geändert hat. Denn egal wie man seinen Antrag beim Vorgesetzten formuliert, der Verdacht, dass man das Unternehmen alsbald verlassen möchte, wird wohl relativ schnell aufkommen. In diesem Fall könnte es sein, dass der Arbeitgeber Gespräche über die weitere berufliche Zukunft führen möchte. Ob man dann mit offenen Karten spielt oder nicht, bleibt einem selbst überlassen. Dennoch sollte man sich darüber im Klaren sein, dass man mit der Anfrage alleine schon offenlegt, dass ein Wechselbedürfnis vorliegt. Im Zweifelsfall kann die Anfrage das Arbeitsverhältnis belasten, sollte man am Ende nämlich doch nicht wechseln, besteht auch die Gefahr, das sich diese Belastung negativ auf das Miteinander auswirkt.

Grundsätzlich kannst man aber ruhig alle zwei bis drei Jahre ein Zwischenzeugnis beantragen, wenn man sogar regelmäßig eine schriftliche Leistungsbeurteilung anfragt, ganz unabhängig von anderen Faktoren, dann macht man sich sogar weniger auffällig. Ob dem Antrag stattgegeben wird, bleibt jedoch in allen Fällen dem Vorgesetzten überlassen.

Was ist der Unterschied zu einem normalen Arbeitszeugnis?

Ein Zwischenzeugnis ist inhaltlich meist nicht von einem regulären Arbeitszeugnis zu unterscheiden. Deshalb treffen die meisten Bestandteile von Formulierungen auch für das Zwischenzeugnis zu. 

Wesentliche Unterschiede bei der Formulierung für das Zwischenzeugnis liegen lediglich in der Zeitform. Da man ja zurzeit noch im Unternehmen arbeitet, sollte das Zeugnis in der Gegenwartsform formuliert sein. Außerdem kann im Zeugnis auch der Grund für die Ausstellung angegeben werden. Das ist meistens Teil der Schlussformel. 

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