Schnellstmöglicher Start in Direktvermittlung [Versicherungsunternehmen in Kiel]
Frau Özgenur Afsin
E-Mail: oezgenur.afsin@heidrunjuergens.de
Telefon: 040 / 325455 – 12 Zur besseren Lesbarkeit verzichten wir in den Stellenbeschreibungen sowie generell auf unserer Homepage auf eine Differenzierung zwischen den Geschlechtern. Alle verwendeten Begriffe gelten aber im Hinblick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gleichermaßen für alle Geschlechter.
Ihre Aufgaben
- Prüfung und Bearbeitung von Anträgen der Deckungsfragen
- Entwicklungskoordination und Optimierung von Bedingungswerken
- Begleitung von Abkommen mit Risikoträgern
- Einleitung von Maßnahmen basierend auf der Analyse des Fachbereichs
- Kommunikation mit den Vertriebspartnern
- Schnittstellensteuerung und Prozessoptimierung
- unternehmensinterne Projekte
Ihr Profil
- abgeschlossene kaufmännische Ausbildung
- Führungserfahrung in einer vergleichbaren Position
- sicherer Umgang mit MS Office
- gute Kenntnisse im gewerblichen Sachversicherungsbereich
- Souveränität und Kreativität
- eigenverantwortliche und strukturierte Arbeitsweise
Über uns
Als renommierter Personaldienstleister mit langjähriger Erfahrung im Raum Hamburg erstreckt sich unser Tätigkeitsfeld auf alle Qualifikationsbereiche innerhalb des kaufmännischen Segments. Ihre Bewerbung behandeln wir mit größter Sorgfalt und Diskretion, um eine optimale Lösung für Ihre persönlichen Wünsche sowie für die Ansprüche unserer Kunden zu finden. Denn wir haben uns ein klares Ziel gesetzt: Ihren Erfolg. Übrigens: Unsere Dienstleistung ist für Sie komplett kostenfrei!Ihr Ansprechpartner
Bitte senden Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf und Zeugnisse zusammengefasst als pdf-Datei) per E-Mail an: Heidrun Jürgens Personaldienstleistungen GmbHFrau Özgenur Afsin
E-Mail: oezgenur.afsin@heidrunjuergens.de
Telefon: 040 / 325455 – 12 Zur besseren Lesbarkeit verzichten wir in den Stellenbeschreibungen sowie generell auf unserer Homepage auf eine Differenzierung zwischen den Geschlechtern. Alle verwendeten Begriffe gelten aber im Hinblick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gleichermaßen für alle Geschlechter.