Lexikon

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    A

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  • Arbeitgeberrisiko

    Hat das Zeitarbeitunternehmen keine Einsatzmöglichkeit für seinen Mitarbeiter, muss es ihn gleichwohl gemäß den vertraglichen Vereinbarungen entlohnen.

  • Arbeitslosenversicherung

    Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den Beitrag für die Arbeitslosenversicherung (2010: 2,8 Prozent). Dafür hat jeder, der innerhalb der letzten drei Jahre vor der Arbeitslosmeldung mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt war, Anspruch auf Arbeitslosengeld. Zum 1. Februar 2006 wurde die Höchstdauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld von 32 auf zwölf Monate (für 55-Jährige und Ältere bis zu 18 Monate) gekürzt.
    Seit 2005 wirken sich auch die Änderungen aus den Hartz-Gesetzen - vor allem "Hartz IV" - auf die Leistungen der Arbeitslosenversicherung aus. Sie wurden benannt nach dem Unternehmer Peter Hartz, Vorsitzender der Regierungskommission "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt". Mit dem zum 1. Januar 2005 eingeführten "Arbeitslosengeld II" wurden die bisherige Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für erwerbsfähige Arbeitslose zu einer einheitlichen, vom Bund finanzierten Leistung zusammengeführt. Bei jedem Antragsteller wird die Bedürftigkeit geprüft. Dazu wird nicht nur das Einkommen des Antragstellers, sondern auch das des Ehepartners bzw. Lebensgefährten herangezogen.



    B

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  • Bachelor

    In Europa ist der Bachelor oder Bakkalaureus (von lat. baccalaureus) der erste akademische Grad, den Studenten an Hochschulen als Abschluss einer wissenschaftlichen Ausbildung erlangen können. Er ist im Rahmen des Bologna-Prozesses eingeführt worden, dessen Ziel die Vereinheitlichung der europäischen Studienabschlüsse ist. Ein Bachelor-Studiengang kann zwischen sechs und acht Semester (also drei bis vier Jahre) dauern. Daran anschließen kann sich ein vertiefender Master-Studiengang, in Ausnahmefällen bereits die Promotion. Zum gleichnamigen Abschluss in den USA bestehen Unterschiede sowohl im Aufbau des Studiums als auch bei der Anerkennung der Abschlüsse.

  • Baugewerbe

    Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, ist unzulässig. Sie könnte zwischen Betrieben des Baugewerbes und anderen Betrieben gestattet werden, wenn diese Betriebe erfassende, für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge dies bestimmen. Derartige Tarifverträge wurden bisher nicht abgeschlossen. Im Falle der Überlassung von Arbeitnehmern in Tätigkeiten des Baunebengewerbes sind etwaige Mindestlohntarifverträge zu beachten.

  • Bürokaufmann

    Bürokaufmann/-frau ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Der Beruf wurde 1991 reformiert. Der ehemalige zweijährige Lehrberuf der Bürogehilfin wurde zugleich abgeschafft. Vor allem der Einzug moderner Kommunikationssysteme in die Bürowelt machte eine grundsätzliche Reform der Büroberufe notwendig.
    Im Allgemeinen legen Ausbildungsbetriebe bei folgenden Fächern Wert auf gute Noten:

    • Deutsch
    • Textverarbeitung
    • Rechnungswesen
    • Wirtschaftsfächer (je nach Schulart kann das BWL oder auch Wirtschaftslehre sein)
    • Englisch (jedoch nicht so gewichtig wie Deutsch, Textverarbeitung und Rechnungswesen)
    • evtl. Mathematik

    Der Anteil an Hauptschulabgängern, die einen Ausbildungsplatz in diesem Beruf bekommen, schrumpft von Jahr zu Jahr. Der Großteil der auszubildenden Bürokaufleute hat den mittleren Bildungsabschluss, was sich aufgrund der Vorbildung auch positiv auf die Abbrecher- und Durchfallquote bei Abschlussprüfungen auswirkt. Nach wie vor selten in diesem Ausbildungsberuf sind Schulabsolventen mit (Fach-)Hochschulreife.

    Aufgrund der Vorbildung von Schulabgängern mit mittlerem Bildungsabschluss wird die Ausbildung von 3 Jahren meistens auf 2,5, oft auch auf 2 Jahre, verkürzt.

  • Befristung von Arbeitsverträgen

    Einen befristeten Arbeitsvertrag darf das Zeitarbeitunternehmen mit dem Mitarbeiter nur abschließen, wenn entweder in der Person des Mitarbeiters ein für die Befristung sachlicher Grund vorliegt oder es sich um die einmalige Befristung im Rahmen des § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) handelt, bei welcher die Höchstdauer der Befristung 2 Jahre betragen darf, innerhalb welcher 3 Anschlussbefristungen erfolgen dürfen. Von dieser Regelung kann durch Tarifvertrag abgewichen werden.



    D

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  • Diplom

    In Deutschland ist das Diplom der häufigste akademische Grad, den Studenten an Hochschulen neben dem Magister als Abschluss einer wissenschaftlichen Ausbildung erlangen können. Während der Magister vorwiegend in geisteswissenschaftlichen Studiengängen verliehen wird, bereiten Diplomstudiengänge traditionell vor allem auf ingenieur- und naturwissenschaftliche sowie generell auf durch ein klar umrissenes Berufsbild definierte akademische Berufe vor. Der akademische Diplomgrad setzt sich stets aus dem Wort "Diplom" und der Bezeichnung der betreffenden Fachrichtung zusammen, wobei neben der weitaus am häufigsten vertretenen persönlichen Form (z.B. Diplom-Kaufmann) auch die unpersönliche Form (z.B. Diplom in audiovisuellen Medien) verliehen werden kann.

    Diplomgrade dürfen in Deutschland nur von Hochschulen verliehen werden. Wortkombinationen der Bezeichnung "Diplom" bzw. "Dipl." und einer Fachrichtung oder Berufsbezeichnung, die nicht von einer Hochschule verliehen wurden, sind mit akademischen Graden verwechslungsfähig und daher unzulässig. Das Führen solcher Bezeichnungen ist gemäß § 132a Abs. 2 StGB strafbar.

    Als Hochschulgrad existiert das Diplom erst seit dem 11. Oktober 1899, als der Grad des Diplom-Ingenieurs durch kaiserlichen Erlass an den Technischen Hochschulen eingeführt wurde. Ein weiterer deutscher Universitätsabschluss ist die Erste Staatsprüfung, die keinen akademischen Grad darstellt - wobei die Hochschule aufgrund der bestandenen Staatsprüfung zusätzlich einen akademischen Grad verleihen kann -, jedoch ebenfalls grundsätzlich zur Promotion berechtigt. Das Diplomstudium gliedert sich in zwei Phasen: Das (zumeist viersemestrige) Grundstudium, das mit dem sog. Vordiplom abgeschlossen wird, und das (vier- bis sechssemestrige) Hauptstudium.

    An den Fachhochschulen wird das Diplom ebenfalls als akademischer Grad verliehen, es wird jedoch mit dem Zusatz (FH) gekennzeichnet und berechtigt nicht grundsätzlich, aber unter besonderen Voraussetzungen, zur Promotion. Neben der im Gegensatz zum universitären Diplom eher anwendungsbezogenen Orientierung unterscheidet sich das Diplom der Fachhochschulen auch durch die in der Regel kürzere Studiendauer von 8 Semestern (bis Ende der 80er 6 Semester).

    An den Gesamthochschulen wurden erstmals gestufte Abschlüsse verliehen, das sogenannte Diplom I und Diplom II, wobei ersteres besoldungsrechtlich dem Diplom (FH) gleichgesetzt wurde, letzteres dem regulären universitären Diplom entsprach.



    E

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  • Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit

    Jedes Zeitarbeitunternehmen benötigt eine behördliche Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung. Die entsprechende Urkunde hängt oftmals in den Geschäftsräumen aus oder kann auf Verlangen eingesehen werden.



    F

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  • Flash

    Adobe Flash (kurz Flash, früher Macromedia Flash) ist eine proprietäre integrierte Entwicklungsumgebung zur Erstellung multimedialer Inhalte, so genannter "Flash-Filme". Die resultierenden Dateien liegen im SWF-Format vor, einem auf Vektorgrafiken basierenden Grafik- und Animationsformat. Das Kürzel SWF steht dabei für Small Web Format und/oder ShockWave Flash.

    Um Flash-Dateien betrachten zu können, ist das proprietäre Abspielprogramm Flash Player erforderlich, das auch als Webbrowserplugin eingebunden werden kann. Das alternative freie Abspielprogramm Gnash ist noch nicht stabil.

    Flash findet heutzutage auf vielen Webseiten Gebrauch, sei es als Werbebanner oder in Form kompletter Flash-Seiten. Durch diese sehr unterschiedlichen Einsatzgebiete wirkt Flash auf die Internetgemeinde stark polarisierend und teilt sie in Befürworter und Gegner.

    Die mit Adobe Flash erstellten Quelldateien (FLA-Dateien) werden zum Einsatz auf einem Webserver in SWF-Dateien kompiliert (übersetzt) und dabei auf Wunsch auch komprimiert. Die FLA-Dateien werden nur von den Autoren während der Entwicklung verwendet und sind veränderbar. Die kompilierten SWF-Dateien sind für die Anzeige im Webbrowser gedacht und können in dieser Form nicht mehr einfach verändert werden.



    H

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  • Höchstüberlassungsdauer

    Der Mitarbeiter darf seit 2004 in dasselbe Kundenunternehmen ohne zeitliche Beschränkung überlassen werden.

  • HTML

    Die Hypertext Markup Language (HTML), oft auch kurz als Hypertext bezeichnet, ist eine textbasierte Auszeichnungssprache zur Darstellung von Inhalten wie Texten, Bildern und Hyperlinks in Dokumenten. HTML-Dokumente sind die Grundlage des World Wide Web und werden von einem Webbrowser dargestellt. Neben den vom Browser angezeigten Inhalten einer Webseite enthält HTML auch Metainformationen (zusätzliche Angaben), die die Intention oder Bedeutung des Textes zusammenfassen oder auch Informationen z. B. über die Sprache oder den Autoren geben. Die Auszeichnungssprache wurde vom World Wide Web Consortium (W3C) bis Version 4.01 weiterentwickelt und soll nun durch XHTML ersetzt werden.



    K

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  • Kündigungsfristen

    Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Mitarbeiter gelten mindestens dieselben Kündigungsfristen wie für alle Arbeitnehmer (4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats). Andere als die gesetzlichen Kündigungsfristen können durch Tarifverträge vereinbart sein.

  • Krankenversicherung

    Kosten für die medizinische Hilfe werden von der Krankenversicherung getragen, die je zur Hälfe aus Beiträgen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber (sowie einem Zusatzbeitrag der Arbeitnehmer von 0,9 Prozent des Bruttoverdienstes) finanziert wird. Dabei sind Ehegatten und Kinder mitversichert, wenn sie keine eigenen Einkünfte (z. B. eine Rente) von mehr als 350 Euro haben. Wenn sie eine geringfügige Beschäftigung ausüben, so bleiben sie bis zu einem Bruttoverdienst von 400 Euro familienversichert. Wer die sogenannte Versicherungspflichtgrenze (45.000 Euro im Jahr 2010) überschreitet, scheidet aus der Krankenversicherungspflicht aus. Er kann sich dann entweder privat krankenversichern oder in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig weiterversichern.

    Leistungsschwerpunkte bilden die ärztliche und zahnärztliche Behandlung, die Arzneimittelversorgung und die Krankenhauspflege. Daneben unterstützt die Krankenversicherung Maßnahmen zur Vermeidung und Früherkennung von Krankheiten und zahlt bei Arbeitsunfähigkeit nach dem Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bis zu 78 Wochen Krankengeld.

    Obwohl die gesetzliche Krankenversicherung eine Pflichtversicherung ist, können sich die Versicherten ihre Krankenkasse aussuchen. Dabei haben sie die Wahl zwischen Orts-, Betriebs-, Innungs- und Ersatzkassen sowie den landwirtschaftlichen Krankenkassen, der Knappschaft (im Bergbau) und der See-Krankenkasse für besondere Personenkreise. Wahlfreiheit für die Versicherten bedeutet Wettbewerb zwischen den Krankenkassen. Ein Vergleich der verschiedenen Leistungsangebote und Beitragssätze (im Durchschnitt etwa 14,9 Prozent im Jahr 2010) lohnt sich.

    Die Krankenversicherung steckt genauso wie die andern Zweige der Sozialversicherung (mit Ausnahme der gesetzlichen Unfallversicherung) in einer finanziellen Krise. Die Kosten steigen, weil es immer mehr Leistungsempfänger gibt, aber immer weniger Erwerbstätige, die diese Leistungen durch ihre Beiträge finanzieren. Durch den medizinischen Fortschritt leben die Menschen immer länger; die Medikamente und Behandlungsmethoden werden immer aufwendiger und teurer. Mit Gesundheitsreformen will die Bundesregierung die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung für die Zukunft sichern.



    M

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  • Master

    In Deutschland ist der Master (von engl. master, von lat. magister für "Vorsteher, Meister") der zweite akademische Grad, den Studenten an Hochschulen als Abschluss einer wissenschaftlichen Ausbildung erlangen können. Ein Master wird nach einem ein- bis zweijährigen Vollzeitstudium verliehen. Studienvoraussetzung ist mindestens ein abgeschlossener Bachelor. Für ein Master-Studium bewerben sich zurzeit auch häufig Absolventen von traditionellen, einstufigen Studiengängen (Magister, Diplom oder Erstes Staatsexamen in Jura oder Lehramt; Abschluss in Medizin). Je nach Ausrichtung kann ein Masterstudiengang der wissenschaftlichen Vertiefung des vorherigen Studiums oder der Erschließung neuer Wissensgebiete dienen. Viele Masterstudiengänge sind zulassungsbeschränkt.

    Nach der Studiengangumstellung im Rahmen des Bologna-Prozesses behalten die traditionellen einstufigen Studienabschlüsse (Magister, Staatsexamen und Diplom) ihre Gültigkeit und werden nicht auf die neuen Abschlüsse umgeschrieben. Die traditionellen einstufigen Abschlüsse der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen gelten im Rahmen von Vereinbarungen in Deutschland als äquivalent zum Master. Zu gleichnamigen Abschlüssen im außereuropäischen Ausland (z. B. in den USA) bestehen Unterschiede sowohl im Aufbau des Studiums als auch bei der Anerkennung der Abschlüsse.

  • Mergers & Acquisitions

    Mergers & Acquisitions (M&A, M&A-Geschäft, deutsch: Fusionen und Übernahmen) ist ein Sammelbegriff für Unternehmenstransaktionen, bei denen sich Gesellschaften zusammenschließen oder den Eigentümer wechseln. In der Regel vollzieht sich eine entsprechende Übernahme im Wege des Unternehmenskaufs.
    M&A bezeichnet hierbei sowohl den Vorgang an sich als auch die Branche der hiermit befassten Dienstleister wie Investmentbanken, Wirtschaftsjuristen, Wirtschaftsprüfer und Berater.
  • MS Office-Kenntnisse

    Die Frage nach MS Office-Kenntnissen bezieht sich üblicherweise nur auf die MS-Office-Programme Word, Excel, Powerpoint.

  • MySQL

    MySQL ist ein SQL-Datenbankverwaltungssystem der schwedischen Firma MySQL AB. MySQL ist als Open-Source-Software für verschiedene Betriebssysteme verfügbar und bildet die Grundlage vieler Webauftritte.



    O

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  • Outplacement

    Unter Outplacement versteht man beim Abbau von Personal den Versuch des Arbeitgebers, Mitarbeiter durch Beauftragung eines externen Personaldienstleisters planvoll in eine neue berufliche Tätigkeit zu überführen. Der Personaldienstleister verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber gegen ein vereinbartes Entgelt zu entsprechenden Bemühungen. Dabei handelt es sich um einen Vertrag i.S.v. §§ 611 ff BGB. Outplacement ist eine Sonderform der Personalberatung, die im Idealfall in eine Personalvermittlung mündet.

    Die Dienstleistung des Outplacement-Beraters umfasst das Coachen des Mitarbeiters, Bewerbungstraining, Vorbereitung auf Kontaktgespräche und auch Existenzgründungsberatung. Insbesondere bezieht sie sich auf die psycho-soziale Unterstützung des ausscheidenden Mitarbeiters. Durch Gespräche sollen die meist angespannte Lage zwischen bisherigem Arbeitgeber und Mitarbeiter entschärft, die oft als Existenzbedrohung empfundene Trennung positiv verarbeitet und neue berufliche Ziele definiert werden.

  • Outsourcing

    Unter Outsourcing (Auslagerung) ist die vertragliche Übertragung von Aufgaben an Dritte bis hin zur Auslagerung ganzer Abteilungen zu verstehen. Zur Vertragserfüllung werden von dem Dritten als Personaldienstleister dessen Mitarbeiter und Knowhow, sowie oft auch das gesamte Equipment, das für die Leistungserbringung notwendig ist, gestellt. Die Arbeiten der ausgelagerten Bereiche werden im Rahmen von Werk- oder auch Dienstverträgen i.S.d. §§ 631 ff, 611 ff BGB zeitlich befristet oder unbefristet ausgeführt. Der Personaldienstleister übernimmt für die Erfüllung seiner vertraglichen Aufgaben die volle Gewährleistung bzw. Haftung.

    Beim Outsourcing bestehen Vorteile insbesondere in einer schlankeren Management/Administration, mehr Kostentransparenz und Kostenentlastung. Outsourcing ermöglicht dem auslagernden Betrieb die dauerhafte Abgabe von Verantwortung und Organisation für bestimmte Bereiche sowie Erfolgsgarantie und Gewähr für die Durchführung bestehender Aufgaben. Auch Tarifverträge oder gesetzliche Mitbestimmungsrechte können Anlass für Outsourcing sein.

    Ausgelagert werden komplette Tätigkeitsbereiche in Büro und Verwaltung, im Vertrieb, im EDV-Bereich, in der Logistik, im Fertigungsprozess sowie im Gebäude-Management (wie z.B. Telefonzentrale, Empfang, Poststelle, Pförtnerdienst, Servicecenter, Lagerbewirtschaftung, Warenverteilung, Warenbereitstellung, Montage, Wartung, Konstruktion, Verkaufspromotion, Verkaufsförderung, Telefonmarketing, Außendienstaktionen, Call-Center, digital-optische Archivierung, Arbeitnehmerbewirtung, Reinigung).



    P

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  • PHP

    PHP (rekursives Backronym für "PHP: Hypertext Preprocessor", ursprünglich "Personal Home Page Tools") ist eine Programmiersprache mit einer an Java bzw. Perl angelehnten Syntax, die hauptsächlich zur dynamischen Erstellung von Webseiten oder Webanwendungen verwendet wird. PHP ist Open-Source-Software.

    PHP zeichnet sich besonders durch die leichte Erlernbarkeit, die breite Datenbankunterstützung und Internet-Protokolleinbindung sowie die Verfügbarkeit zahlreicher, zusätzlicher Funktionsbibliotheken aus. Es existieren beispielsweise Programmbibliotheken, um Bilder und Grafiken zur Einbindung in Webseiten dynamisch zu generieren.



    R

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  • Rentenversicherung

    Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt Renten bei Erwerbsminderung und im Alter, kümmert sich um die Gesundheit der Berufstätigen (Finanzierung von Rehabilitationsmaßnahmen) und zahlt nach dem Tod des Beitragszahlers Renten an dessen Hinterbliebene. Es gibt einige Strukturelemente, die die gesetzliche Rentenversicherung von einer privaten Individualversicherung unterscheiden. Die Leistungen werden nach einer gesetzlich festgelegten Rentenformel bestimmt. Die Beiträge zur Rentenversicherung werden nach Einkommenshöhe, nicht nach dem individuell versicherten Risiko ermittelt.

    Die Mehrheit der Arbeitnehmer ist in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Einzahlen müssen alle Arbeitnehmer und auch schon die Auszubildenden. Beamte und die meisten Selbstständigen sind von der Versicherungspflicht ausgenommen. Wer weniger als 5.500 Euro im Monat (in den neuen Bundesländern 4.650 Euro) verdient, muss 19,9 Prozent seines Einkommens in die Rentenversicherung einzahlen (Stand: 2010). Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag.

    Von diesen Beiträgen werden die Renten für die heutige Generation der Ruheständler bezahlt. Doch schon heute reichen die Beiträge der arbeitenden Generation nicht mehr aus, um die Ausgaben der Rentenversicherung zu finanzieren. Zur Finanzierung der zahlreichen (nicht beitragsgedeckten) versicherungsfremden Leistungen wird rund ein Viertel aller Ausgaben durch einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt, also aus Steuergeldern, bestritten.



    S

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  • Sozialabgaben

    Unter Sozialabgaben versteht man die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur gesetzlichen Sozialversicherung. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen dabei jeweils die Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. In der Krankenversicherung kommt für die Arbeitnehmer ein Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent des Bruttoverdienstes hinzu, in der Pflegeversicherung zahlen Kinderlose einen Aufschlag von 0,25 Prozent ihres Verdienstes. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zahlt der Arbeitgeber allein.



    V

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  • Vermittlungsprovision nach vorangegangener Tätigkeit

    Bietet der Einsatzbetrieb dem Zeitarbeitnehmer bereits während seines Einsatzes oder einige Zeit nach dessen Beendigung einen festen Arbeitsplatz an und kündigt der Zeitarbeitnehmer daraufhin sein Arbeitsverhältnis mit dem Zeitarbeitunternehmen, um mit dem Entsatzbetrieb einen Arbeitsvertrag zu schließen, so kann das Zeitarbeitunternehmen u. U. die Zahlung einer Vermittlungsprovision vom Einsatzbetrieb verlangen (§ 9 Nr. 3 AÜG). Das Zeitarbeitunternehmen kann die Vermittlungsprovision allerdings nur dann verlangen, wenn eine entsprechende Klausel wirksamer Bestandteil des Überlassungsvertrages zwischen Zeitarbeitunternehmen und Einsatzbetrieb geworden ist.



    W

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  • Weisungsrecht

    Der Arbeitnehmer tritt in keine arbeitsvertraglichen Beziehungen zum Einsatzbetrieb, erhält von diesem auch keine Vergütung und keine sonstigen Leistungen, ist aber für die Dauer des Einsatzes der Aufsicht und den Weisungen des Einsatzbetriebes unterworfen, da er in dessen Betrieb eingegliedert wird.


    Z

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  • Zeitarbeit

    Zeitarbeit ist eine moderne Beschäftigungsform, die sich in Deutschland in den 60er Jahren gebildet und durch eine stetige Aufwärtsentwicklung am Arbeitsmarkt etabliert hat.

    Zeitarbeit setzt immer mindestens drei Beteiligte voraus: den Einsatzbetrieb, der Personalbedarf hat, das Zeitarbeitunternehmen, das gewerbsmäßig seine Arbeitnehmer an Einsatzbetriebe überlässt, und den Mitarbeiter des Zeitarbeitunternehmens. Für den Einsatzbetrieb ist dieser Mitarbeiter eine Arbeitskraft auf Zeit, nämlich für Tage, Wochen oder Monate. Die Modalitäten der Überlassung werden zwischen Zeitarbeitunternehmen und Kundenbetrieb im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag festgelegt. Der Kunde entrichtet an das Zeitarbeitunternehmen das dort vereinbarte Honorar.

    Der Zeitarbeitnehmer ist in der Regel unbefristet beim Zeitarbeitunternehmen angestellt. Zwischen diesen Parteien existiert ein normaler Arbeitsvertrag. Einzige Besonderheit ist, dass das Zeitarbeitunternehmen seine Mitarbeiter nicht auf eigenen Arbeitsplätzen einsetzt, sondern auf denen seiner Kunden, die vorübergehend Personalbedarf haben. Zeitarbeitnehmer erhalten die im Arbeitsvertrag vereinbarte Vergütung, die auch dann geleistet wird, wenn das Zeitarbeitunternehmen einmal keine Einsatzmöglichkeit hat.
    Auslöser für die Nachfrage nach der Dienstleistung Zeitarbeit ist immer ein Personalengpass in einem Betrieb. Dieser entsteht z.B. bei Krankheit, Urlaub, Schwangerschaft, Erziehungsurlaub der Stammbelegschaft oder zusätzlichen Aufträgen, die mit eigenem Personal nicht termingerecht erledigt werden können.



Heidrun Jürgens Personaldienstleistungen